Die Einsatzbereitschaft in den Bereichen Unfallbekämpfung, Cyberangriffe und Engpassmanagement einer multinationalen Flotte ist auf das Sicherheitsmanagementsystem abgestimmt und nicht parallel dazu.
Reeder und Schiffsmanager steuern ihre globalen Vermögenswerte durch Engpässe, Sanktionsregime und Cyberrisiken, die in landseitigen Plänen oft unterschätzt werden:
Die Gruppe betrieb eine multinationale Flotte mit kompetentem technischem Management, doch die Krisen- und Kontinuitätsvorkehrungen waren Schiff für Schiff gewachsen:
Eine an ISO 22301 ausgerichtete Folgenabschätzung für Flottenbetrieb, Chartering, technisches Management und Besatzung, die definiert, was bei Ausfall eines Schiffes, einer Route oder eines Systems fortgesetzt werden muss und innerhalb welcher Toleranzgrenzen.
Cyberrisiko und -kontinuität werden gemäß den IMO-Vorgaben in das bestehende Sicherheitsmanagementsystem integriert; ein Rahmenwerk dient ISM-Audits, Cyberanforderungen und Geschäftskontinuität anstelle paralleler Papierregelungen.
Eine einheitliche Eskalations- und Befehlsstruktur, die die Einsatzleitung, die Einsatzleitung, die Flottenoperationen und das Krisenteam der Führungsebene miteinander verbindet, mit klarer Zuständigkeit für Ereignisse im Zusammenhang mit Verletzten, Gefangennahmen, Cyberangriffen und Engpässen.
Übungen zur Landung zwischen Schiff und Land unter realistischen Unfall- und Cyberszenarien, bei denen Entscheidungsprotokolle, abgeschlossene Aktionen und ein Beweismaterial erstellt werden, das den Anforderungen von Charterer und Versicherer genügt.
Entsprechend der branchenweiten Erfahrung des Unternehmens erreichen Programme dieser Art mit hohem Reifegrad typischerweise Folgendes:
ISO 22301 bietet die Kontinuitätssteuerung, die das Sicherheitsmanagementsystem nicht abdeckt: Geschäftsauswirkungsanalyse, Wiederherstellungsziele und die Durchführung von Übungen zur Aufrechterhaltung der Land- und Flottenfunktionen. Richtig integriert, dient ein Rahmenwerk sowohl ISM-Audits als auch der Geschäftskontinuität.
Die IMO-Resolution MSC.428(98) fordert, dass Cyberrisiken im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems angemessen berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies die Identifizierung von Gefährdungen der Schiffs- und Flottensysteme, die Festlegung von Reaktionsmaßnahmen und die entsprechende Dokumentation – nicht eine separate IT-Richtlinie.
Ein realistisches Unfall-, Festnahme- oder Cyber-Szenario wird gleichzeitig mit dem Schiff, der DPA, dem Flottenbetrieb und dem Führungsteam durchgespielt, mit einem aufgezeichneten Zeitplan, Erkenntnissen und abgeschlossenen Korrekturmaßnahmen.
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