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Europäischer Kalender zur Einhaltung der Resilienzstandards 2024 bis 2026 | Resilience Guard
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Evergreen-Briefing

Der europäische Kalender zur Einhaltung der Resilienzstandards, 2024 bis 2026

Alle relevanten Termine in NIS2, DORA, CER, Part-IS und dem Schweizer ISG, geprüft anhand der Rechtstexte, wobei die nächste Frist in zwölf Tagen ansteht.

Practitioner led since 2014 Led by John Zeppos, Founder and Group Managing Director DRI Accredited training provider 2 BCI Global Awards 16+ EU Horizon research projects Trusted to train 3 of the Big Four

Zwischen Januar 2024 und Juli 2026 ging die europäische Resilienzregulierung von ambitionierten Zielen zur Umsetzung über: Die Schweizer ISG, NIS2, die CER-Richtlinie, DORA und die Luftfahrtverordnung Part-IS traten in diesem Zeitraum in Kraft oder erreichten ihre jeweiligen Stichtage. Dieser Kalender listet alle Daten, die damit verbundenen Änderungen und die noch ausstehenden Aufgaben auf.

European resilience compliance timeline 2024 to 2026 Swiss ISGin force1 Jan 2024NIS2 transpositiondeadline17 Oct 2024CER Directiveapplies18 Oct 2024DORAapplies17 Jan 2025ISG 24hour reporting1 Apr 2025ISG sanctionsin force1 Oct 2025Part-IS firstwave16 Oct 2025CER nationalstrategies17 Jan 2026Part-IS secondwave22 Feb 2026CER identificationdeadline17 Jul 2026
Der Zeitraum 2024 bis 2026 im Überblick. Hervorgehoben: die Frist für die CER-Identifizierung am 17. Juli 2026.
Die Daten, der Reihe nach
1. Januar 2024

Schweizer ISG in Kraft

Das Informationssicherheitsgesetz (SR 128) tritt zusammen mit seinen vier Verordnungen in Kraft.

17. Oktober 2024

NIS2-Umsetzungsfrist

Frist für die Umsetzung des NIS2 in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten; Verpflichtungen ergeben sich mit Inkrafttreten der nationalen Gesetze.

18. Oktober 2024

Die CER-Richtlinie gilt

Die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen gilt in der gesamten EU.

17. Januar 2025

DORA gilt

Das Gesetz zur digitalen Betriebsresilienz gilt für Finanzinstitute und deren kritische IKT-Anbieter.

1. April 2025

ISG-24-Stunden-Berichterstattung

Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz müssen bedeutende Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an BACS melden; die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.

1. Oktober 2025

ISG-Sanktionen in Kraft

Bei Nichtmeldung nach einer BACS-Anordnung drohen Geldbußen von bis zu CHF 100,000 (Art. 74g und 74h ISG).

16. Oktober 2025

Teil-IS erste Welle

Es gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1645: Informationssicherheitsmanagement für die erste Gruppe von Luftfahrtorganisationen.

17. Januar 2026

Nationale Strategien der CER

Frist für die Mitgliedstaaten zur Annahme nationaler Strategien zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.

22. Februar 2026

Teil-IS zweite Welle

Es gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/203, die die Pflichten nach Teil IS auf alle Luftfahrtbehörden und -organisationen ausdehnt.

17. Juli 2026
Nächster Abgabetermin

CER-Identifizierungsfrist

Die Mitgliedstaaten müssen ihre kritischen Einrichtungen benennen; die benannten Betreiber übernehmen den vollen Aufgabenbereich. Zwölf Tage nach Veröffentlichung dieses Kalenders.

Regime im Detail: KRITIS und die CER-Richtlinie, das Schweizer ISG in englischer Sprache (auch auf Deutsch) und Part-IS für die Luftfahrt.

Häufig gestellte Fragen
Welche dieser Regelungen trifft auf uns zu?

Es hängt von Branche, Standort und Kunden ab: Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz fallen unter die ISG; wichtige und systemrelevante Einrichtungen der EU unter NIS2 und, sofern benannt, unter CER; Finanzinstitute und ihre IKT-Anbieter unter DORA; die Luftfahrt unter Part-IS. Die meisten international tätigen Organisationen fallen unter mehrere dieser Regelungen, und die effizienteste Lösung ist ein einheitliches Managementsystem für alle. Wir ermitteln Ihre Risiken präzise in einem ersten Gespräch.

Die Fristen sind größtenteils abgelaufen. Sind wir zu spät dran?

Nein, aber die Vorgehensweise hat sich geändert: Die Aufsichtsbehörden gehen nun davon aus, dass die Pflicht bekannt ist, daher werden Lücken als Nichteinhaltung und nicht als Übergangsregelung gewertet. Die empfohlene Vorgehensweise ist eine schnelle Lückenanalyse im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, gefolgt von der Behebung der Mängel in der Meldebereitschaft, da hier die kürzesten Fristen gelten, und anschließend der entsprechenden Dokumentation des Managementsystems.

Welche einzelne Fähigkeit dient jedem Regime auf diesem Kalender?

Nachweisbare Reaktion: erprobte Pläne, ein geübter Meldeprozess, gelebte Führung und abgeschlossene Korrekturmaßnahmen. Jedes System hier setzt auf praktische Umsetzung statt auf Dokumentation; deshalb die praktische Anwendung zum gemeinsamen Nenner für die Einhaltung von Vorschriften geworden.

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