Alle relevanten Termine in NIS2, DORA, CER, Part-IS und dem Schweizer ISG, geprüft anhand der Rechtstexte, wobei die nächste Frist in zwölf Tagen ansteht.
Zwischen Januar 2024 und Juli 2026 ging die europäische Resilienzregulierung von ambitionierten Zielen zur Umsetzung über: Die Schweizer ISG, NIS2, die CER-Richtlinie, DORA und die Luftfahrtverordnung Part-IS traten in diesem Zeitraum in Kraft oder erreichten ihre jeweiligen Stichtage. Dieser Kalender listet alle Daten, die damit verbundenen Änderungen und die noch ausstehenden Aufgaben auf.
Das Informationssicherheitsgesetz (SR 128) tritt zusammen mit seinen vier Verordnungen in Kraft.
Frist für die Umsetzung des NIS2 in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten; Verpflichtungen ergeben sich mit Inkrafttreten der nationalen Gesetze.
Die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen gilt in der gesamten EU.
Das Gesetz zur digitalen Betriebsresilienz gilt für Finanzinstitute und deren kritische IKT-Anbieter.
Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz müssen bedeutende Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an BACS melden; die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.
Bei Nichtmeldung nach einer BACS-Anordnung drohen Geldbußen von bis zu CHF 100,000 (Art. 74g und 74h ISG).
Es gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1645: Informationssicherheitsmanagement für die erste Gruppe von Luftfahrtorganisationen.
Frist für die Mitgliedstaaten zur Annahme nationaler Strategien zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Es gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/203, die die Pflichten nach Teil IS auf alle Luftfahrtbehörden und -organisationen ausdehnt.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre kritischen Einrichtungen benennen; die benannten Betreiber übernehmen den vollen Aufgabenbereich. Zwölf Tage nach Veröffentlichung dieses Kalenders.
Regime im Detail: KRITIS und die CER-Richtlinie, das Schweizer ISG in englischer Sprache (auch auf Deutsch) und Part-IS für die Luftfahrt.
Es hängt von Branche, Standort und Kunden ab: Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz fallen unter die ISG; wichtige und systemrelevante Einrichtungen der EU unter NIS2 und, sofern benannt, unter CER; Finanzinstitute und ihre IKT-Anbieter unter DORA; die Luftfahrt unter Part-IS. Die meisten international tätigen Organisationen fallen unter mehrere dieser Regelungen, und die effizienteste Lösung ist ein einheitliches Managementsystem für alle. Wir ermitteln Ihre Risiken präzise in einem ersten Gespräch.
Nein, aber die Vorgehensweise hat sich geändert: Die Aufsichtsbehörden gehen nun davon aus, dass die Pflicht bekannt ist, daher werden Lücken als Nichteinhaltung und nicht als Übergangsregelung gewertet. Die empfohlene Vorgehensweise ist eine schnelle Lückenanalyse im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, gefolgt von der Behebung der Mängel in der Meldebereitschaft, da hier die kürzesten Fristen gelten, und anschließend der entsprechenden Dokumentation des Managementsystems.
Nachweisbare Reaktion: erprobte Pläne, ein geübter Meldeprozess, gelebte Führung und abgeschlossene Korrekturmaßnahmen. Jedes System hier setzt auf praktische Umsetzung statt auf Dokumentation; deshalb die praktische Anwendung zum gemeinsamen Nenner für die Einhaltung von Vorschriften geworden.
Eine schnelle und vertrauliche Analyse Ihrer Therapiepläne, Optimierungspotenziale und des Therapieablaufs durch ein Expertenteam, das all diese Maßnahmen umsetzt. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin