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Teil-IS erklärt: EU-Verordnung zur Informationssicherheit in der Luftfahrt | Resilience Guard
EASA Part-IS erklärt

Teil-IS: Informationssicherheit ist jetzt Luftfahrtsicherheitsrecht.

Die EU-Informationssicherheitsregelung für die Luftfahrt beendet die bisherige Trennung von Cybersicherheit und Flugsicherheit. Flughafenbetreiber fallen seit dem 16. Oktober 2025 unter die Regelung; die gesamte Luftfahrtbranche folgt ab dem 22. Februar 2026, und die Anwendbarkeit stellt lediglich den Beginn der Verpflichtung dar.

Die Verordnung

Was ist Part-IS?

Part-IS ist das Informationssicherheitsregime der Europäischen Union für die Luftfahrt, das durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1645 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/203 eingeführt wurde. Es verpflichtet die unter seinen Geltungsbereich fallenden Organisationen zur Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, das Informationssicherheitsrisiken mit potenziellen Auswirkungen auf die Flugsicherheit verwaltet und in das Sicherheitsmanagementsystem integriert ist, anstatt parallel dazu betrieben zu werden.

Die Anwendbarkeit erfolgt schrittweise. Flughafenbetreiber und Vorfeldmanagement-Dienstleister fallen seit dem 16. Oktober 2025 unter die Regelung. Luftfahrtunternehmen, Organisationen für die Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Ausbildungsorganisationen und Flugsicherungsdienste folgen ab dem 22. Februar 2026, während Bodenabfertigungsdienste zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden. Entscheidend ist, dass die Anwendbarkeit den Beginn der Verpflichtung darstellt, nicht deren Erfüllung: Gemäß dem Stufenmodell muss eine Organisation ein operativ wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem nachweisen, das nicht nur dokumentiert ist.

Der Kern des Systems liegt in der Integration. Jahrelang war die Informationssicherheit in der Luftfahrt eine IT-Funktion, die sich mit Vertraulichkeit befasste, während die Sicherheit an anderer Stelle geregelt wurde. Part-IS hebt diese Trennung per Gesetz auf, da ein Ransomware-Angriff auf Wartungsdaten oder eine gemeinsam genutzte Passagierplattform ein sicherheitsrelevantes Ereignis und keine bloße Unannehmlichkeit darstellt. In der Schweiz überwacht das BAG Part-IS im Rahmen seiner regulären Sicherheitsaufsicht und erkennt ausdrücklich die ISO-27001-Zertifizierung an, sofern die Flugsicherheit in das Risikomanagement integriert ist. Dadurch wird der Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften auf einen einzigen Arbeitsschritt reduziert.

Instrumente
DR (EU) 2022/1645, IR (EU) 2023/203
Flugplätze
Gültig ab dem 16. Oktober 2025
Weitergehende Luftfahrt
Ab dem 22. Februar 2026
Kernaufgabe
ISMS ist in SMS integriert
APPLICABILITY IS THE START OF THE OBLIGATION, NOT ITS DISCHARGE16 October 2025Aerodrome operators andapron management providers22 February 2026Air operators, maintenance and CAMO,training organisations, ANSPsLater horizonGround handlingservice providersThen: the phased maturity modelAn ISMS that is operationally effective, not merely documentedDelegated Regulation (EU) 2022/1645 and Implementing Regulation (EU) 2023/203, integrated with the safety management system.The window between applicability and demonstrated effectiveness is where genuine capability is built.
Die Anwendbarkeitswellen von Part-IS und die damit einhergehende stufenweise Reifeerwartung: operativ wirksam, nicht nur dokumentiert.
Was es verlangt

Von der dokumentierten Absicht zur nachgewiesenen Fähigkeit

Ein Informationssicherheitsmanagementsystem. Ausgerichtet auf die Informationssicherheitsrisiken mit potenziellen Auswirkungen auf die Flugsicherheit: Identifizierung, Bewertung, Behandlung und kontinuierliche Verbesserung, mit einer verantwortlichen Führungskraft, die dafür zuständig ist.
Integration mit dem Sicherheitsmanagement. Eine einheitliche Sichtweise des Managementsystems anstelle paralleler Datensilos, sodass ein Cybervorfall in die Sicherheitsrisikobewertung einfließt und die Sicherheitskultur die gesamte IT-Infrastruktur erreicht.
Vorfallserkennung, -reaktion und -meldung. Die Fähigkeit, Informationssicherheitsvorfälle zu erkennen, koordiniert darauf zu reagieren und gemäß den geltenden Bestimmungen sowie nationalen Pflichten wie der 24-Stunden-Meldepflicht in der Schweiz zu melden.
Nachgewiesene Wirksamkeit. Das gestaffelte Reifegradmodell erwartet Nachweise: getestete Reaktion, geübte Wiederherstellung und Aufzeichnungen, die von einer zuständigen Behörde geprüft werden können – genau die Disziplin, die unsere Übungsprogramme und unsere Praxis der Cyberresilienz fördern.
Kohärenz mit NIS2. Part-IS ist nicht automatisch eine Sondernorm für NIS2; der Mechanismus zur Anrechnung der Part-IS-Konformität auf NIS2 wird derzeit finalisiert, daher sollten Betreiber die beiden als komplementär betrachten, bis der Anrechnungsweg in der nationalen Umsetzung bestätigt ist.
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer fällt unter den Anwendungsbereich von Teil-IS und ab wann?+

Flugplatzbetreiber und Vorfeldmanagement-Dienstleister ab dem 16. Oktober 2025; Luftfahrtunternehmen, Wartungs- und CAMO-Organisationen, Ausbildungsorganisationen und Flugsicherungsdienste ab dem 22. Februar 2026; Bodenabfertigungsdienstleister zu einem späteren Zeitpunkt.

Ist Part-IS dasselbe wie ISO 27001?+

Nein, aber sie sind eng verwandt. Part-IS erfordert ein ISMS, dessen Anwendungsbereich die Auswirkungen auf die Flugsicherheit umfasst und das im Sicherheitsmanagementsystem verankert ist. In der Schweiz erkennt das BAG ausdrücklich eine ISO-27001-Zertifizierung für Part-IS an, sofern die Flugsicherheit in das Risikomanagement integriert ist.

Was bedeutet das stufenweise Reifegradmodell in der Praxis?+

Ein dokumentiertes ISMS ist nicht das Ziel. Die Organisation muss schrittweise nachweisen, dass das System funktioniert: Risiken werden tatsächlich gemanagt, Vorfälle werden tatsächlich bearbeitet und die Wirksamkeit wird der zuständigen Behörde nachgewiesen, nicht nur behauptet.

In welchem ​​Verhältnis steht Part-IS zu NIS2?+

Für viele Betreiber gibt es Überschneidungen. Die EASA hat bestätigt, dass Part-IS nicht automatisch eine Sonderregelung für NIS2 darstellt und die Anrechnung der Part-IS-Konformität auf NIS2 derzeit finalisiert wird. Daher sollten beide bis zur Bestätigung des Anrechnungsmechanismus durch die nationale Umsetzung als komplementär betrachtet werden.

Wo sollte ein Flughafen beginnen?+

Die Analyse der Abhängigkeiten und Lücken – welche Systeme sicherheitsrelevant sind, wo sich ISMS und SMS überschneiden und welche Erkenntnisse aktuell vorliegen – bildet die Grundlage unseres DAEDALUS-Frameworks . Dieses integriert das Part-IS-konforme ISMS als eine Komponente des umfassenderen Resilienz-Betriebsmodells des Flughafens.

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