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Schweizer Informationssicherheitsgesetz (ISG): 24-Stunden-Meldepflicht erklärt | Resilience Guard
Die Schweizer ISG auf Englisch

Die 24-Stunden-Meldepflicht für Cyberkriminalität in der Schweiz, erklärt.

Das Informationssicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, insbesondere Transportunternehmen, Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung der Bundesbehörde zu melden. Es drohen nun auch finanzielle Strafen. Hier erfahren Sie, was das Gesetz vorschreibt und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Das Gesetz

Was ist das Informationssicherheitsgesetz?

Das Schweizer Informationssicherheitsgesetz (ISG, SR 128) ist das Rahmengesetz der Schweiz für die Informationssicherheit im Föderalismus und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Es ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen durch seine Cybersicherheitsbestimmungen, Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zu melden. Diese Meldepflicht gilt seit dem 1. April 2025.

Die Mechanismen sind präzise. Die Frist beginnt mit der Entdeckung des Angriffs, nicht erst mit dessen Analyse. Die erste Meldung erfolgt über das Cyber ​​Security Hub, und der Betreiber hat anschließend 14 Tage Zeit, den Bericht entsprechend der sich abzeichnenden Lage zu vervollständigen. Seit dem 1. Oktober 2025 wird die Nichteinhaltung mit Geldbußen von bis zu 100.000 CHF geahndet. Der Geltungsbereich umfasst alle Betreiber, auf die das Land angewiesen ist, insbesondere Transportunternehmen, wodurch Flughäfen, Bahn- und Logistikunternehmen direkt der Verantwortung unterliegen.

Die unbequeme Wahrheit über eine 24-Stunden-Frist ist, dass keine Organisation sie in einer echten Krise zum ersten Mal einhalten kann. Dafür braucht es ein funktionierendes Erkennungssystem, einen geübten Eskalationsweg, klare Meldebefugnisse und eine Krisenstruktur, die sich ein präzises erstes Lagebild verschaffen kann, während die technische Reaktion noch läuft. Die Meldepflicht ist im Grunde ein rechtlicher Test Ihrer Krisenreaktionsfähigkeit.

Instrument
ISG, SR 128
In Kraft
Seit dem 1. Januar 2024
Berichterstattung
24 Stunden bis BACS, seit dem 1. April 2025
Sanktionen
Bis zu CHF 100.000, seit dem 1. Oktober 2025
THE SWISS REPORTING COUNTDOWN, IN FORCE AND ENFORCED0hCyberattack on critical infrastructure discoveredThe clock starts at discoveryWithin 24 hoursReport to the Federal Office for Cyber Security (BACS)Via the Cyber Security Hub, since 1 April 2025Within 14 daysComplete the reportFull details supplied as the picture clarifiesNon complianceFines of up to CHF 100,000Enforceable since 1 October 2025Information Security Act (ISG, SR 128), in force since 1 January 2024; transport undertakings expressly included.
Der Countdown für die ISG-Berichterstattung: Mit der Entdeckung beginnt die Uhr, BACS wird innerhalb von vierundzwanzig Stunden über den Cyber ​​Security Hub benachrichtigt, der Bericht wird innerhalb von vierzehn Tagen fertiggestellt, und bei Nichteinhaltung drohen nun Geldstrafen.
Vorbereitung

Die Leistungsfähigkeit hinter der Frist

Prüfen Sie, ob Sie in den Geltungsbereich fallen. Die Pflicht gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen in allen Sektoren, von denen die Schweiz abhängig ist, ausdrücklich auch für den Transportsektor. Die Feststellung des Geltungsbereichs ist eine rechtliche und operative Frage, die wir zu Beginn jedes Projekts klären.
Erkennung und Priorisierung, die auch um 3 Uhr morgens noch funktionieren: Eine Aufgabe, die mit der Entdeckung beginnt, verzeiht keine Überwachungslücken und langsame Priorisierung; die Meldeuhr überprüft effektiv Ihre Erkennungsfähigkeit.
Ein eingeübter Eskalations- und Meldeprozess. Wer entscheidet, ob ein Vorfall meldepflichtig ist, wer reicht ihn über das Cyber ​​Security Hub ein und wer erstellt den 14-tägigen Bericht – der im Vorfeld vereinbart, dokumentiert und geübt wurde? Unsere Übungsprogramme testen genau diesen Prozess.
Kohärenz mit Ihren anderen Regelungen. Schweizer Betreiber mit EU-Bezug erfüllen häufig parallel die Pflichten nach NIS2 oder DORA, und Luftfahrtunternehmen erfüllen die Pflichten nach Part-IS; eine einzige Einsatzfähigkeit sollte für alle Fälle geeignet sein. Siehe NIS2, DORA und Part-IS.
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer muss gemäß den Schweizer ISG-Vorschriften meldepflichtig sein?+

Betreiber kritischer Infrastrukturen in allen Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Finanzen und öffentliche Verwaltung, einschließlich Verkehrsunternehmen, sind betroffen. Wenn ein Ausfall Ihrer Organisation für die Schweiz von Bedeutung wäre, sollten Sie Ihren Geltungsbereich überprüfen.

Was genau muss gemeldet werden und wann?+

Ein Cyberangriff auf die kritische Infrastruktur muss innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Entdeckung über den Cyber ​​Security Hub dem Bundesamt für Cybersicherheit gemeldet werden. Der Bericht muss innerhalb von vierzehn Tagen fertiggestellt sein, sobald die Details klar sind.

Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?+

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nichteinhaltung mit Geldbußen von bis zu CHF 100.000 geahndet, zusätzlich zu den aufsichtsrechtlichen und reputationsbezogenen Konsequenzen, die sich aus der mangelnden Vorbereitung vor der Bundesbehörde ergeben.

In welchem ​​Verhältnis steht die ISG zu NIS2?+

Es handelt sich um parallele Systeme: Das ISG regelt die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz, während NIS2 für wichtige Einrichtungen in der EU gilt. Schweizer Unternehmen mit Niederlassungen oder Kunden in der EU nutzen häufig beide Systeme und sollten eine gemeinsame Einsatzfähigkeit aufbauen, die auf beide Systeme abgestimmt ist.

Ist diese Seite auch auf Deutsch verfügbar?+

Ja: Unsere deutschsprachige Zusammenfassung zum Informationssicherheitsgesetz behandelt die gleichen Themen auch für Schweizer Leser.

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